Deutschprüfung – DSH

Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ermöglicht die Bewerbung an Universitäten in Deutschland. Das Bestehen dieser Prüfung ist eine verpflichtende Zulassungsvoraussetzung. Die Prüfung wird auf den Niveaustufen B2, C1 und C2 angeboten.

Bei der DSH-Prüfung wird geprüft, ob Studienbewerberinnen und Studienbewerber über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um ein Hochschulstudium aufzunehmen. Bewertet werden das Hörverstehen, das Leseverstehen, der schriftliche Ausdruck und die mündliche Ausdrucksfähigkeit.

Die Universitäten erheben für die Teilnahme an der DSH-Prüfung eine Gebühr zwischen 40  und 170 Euro.

Von dieser Prüfung befreit sind:

  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein DSD-II-Diplom besitzen
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die die Prüfung ZOP (Zentrale Oberstufenprüfung) am Goethe-Institut erfolgreich bestanden haben.
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die die Abschlussprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland erfolgreich bestanden haben
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein Zertifikat des Goethe-Instituts besitzen, entweder das „Kleines Deutsches Sprachdiplom“ (C1) oder das „Großes Deutsches Sprachdiplom“ (C2).

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